110 TEUR Nachbesserungsertrag aus Vergleichen Bayer Schering
Düsseldorf, 26. August 2015 – 15:37 Uhr
In den Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung aufgrund des im Jahre 2006 wirksam gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und aufgrund des im Jahre 2008 wirksam gewordenen Squeeze-outs bei der ehemaligen Schering AG (bzw. bei der Bayer Schering Pharma AG) wurde gestern vor dem Landgericht und vor dem Kammergericht Berlin jeweils ein Vergleich protokolliert (LG Berlin Az. 102 O 250/08 und KG Berlin Az. 2 W 127/13).
Aus der vergleichsweisen Beendigung der vorgenannten Verfahren resultieren für die sino AG nach steuerlicher Prüfung ertragswirksame Nachbesserungen auf bereits erhaltene Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt rd. 110 TEUR (einschließlich Zinsen und vor Steuern).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen, Vorstand Finanzen und Handel – ihillen@sino.de | 0211 3611-2040