Konditionen: OTC & Telefonhandel mit Brokern und Banken
Die sino AG ist besonders für ihre individuelle Kundenbetreuung bekannt, dies gilt auch für die Preisvereinbarungen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein persönliches Gebührenmodell, angepasst an Ihre Bedürfnisse.
Die allgemeinen Handelskonditionen können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der sino AG entnehmen.
Gebührenbeispiel:
Telefonhandel1,2
Provision | Minimum | |
---|---|---|
Over-the-Counter Geschäft (OTC) & telefonischer Handel | 0,05 % | 50,00 € |
1 Zuzüglich aller externen Gebühren (Börsengebühren, Stamp Duty, Brokerfee etc.). Besonderheiten, externe Gebühren und Spesen, insbesondere bei Crossing Geschäften. Stamp Duty kann auch für andere als die gekennzeichneten Werte anfallen. Bitte vorab explizit erfragen.
2Zuzüglich SEC Fee: https://www.sec.gov/answers/sec31.htm. Bei Cross-Border-Geschäften wird außerdem pro Gattung in jedem Fall Verlagerungsgebühr berechnet – inklusive aller fremden Spesen für die Verlagerung.
Für die von der Kooperationsbank erhobenen Gebühren gelten zusätzlich das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ sowie die „Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Kooperationsbank. Damit stehen sowohl der sino AG als auch der Kooperationsbank die jeweiligen Gebühren nach dieser Preisvereinbarung sowie den „Preis- und Leistungsverzeichnissen“ bzw. den „Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu.