sino Aktiengesellschaft verschiebt Hauptversammlung 2021
Düsseldorf, 22.04.2021
– Hintergrund sind beschränkte Aktionärsrechte in virtueller Hauptversammlung
– Schaffung besseren Rahmens für Aussprache der Aktionäre nach konträren Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats
Die am 12. März 2021 im Bundesanzeiger für den 23. April 2021 einberufene ordentliche Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft ist aufgrund einstimmigen Beschlusses des Vorstandes vom 22. April 2021 unter einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrats vom 22. April 2021 verschoben.
Die Hauptversammlung wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre einberufen. Gespräche mit Aktionären im Nachgang zu den nach §§ 126, 127 AktG bekannt gemachten Wahlvorschlägen eines Aktionärs haben gezeigt, dass eine virtuelle Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Rahmenbedingungen keinen angemessenen Rahmen für eine Aussprache der Aktionäre darstellt.
In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle strebt die sino Aktiengesellschaft an, alsbald erneut zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 einzuladen, und zwar – soweit unter Abwägung der Belange des Gesundheitsschutzes der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister sowie der Gäste möglich – nicht als virtuelle Versammlung.
Mit der Verschiebung der Hauptversammlung ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung verbunden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen, Vorsitzender des Vorstands – ihillen@sino.de | 0211 3611-2040