Die ordentliche Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft hat am Dienstag, den 7. Mai 2024, ab 11:00 Uhr (MESZ) stattgefunden.
Gegenanträge lagen nicht vor.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sino@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
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sino AG
Ernst-Schneider-Platz 1
D-40212 Düsseldorf