zum 30. September 2010

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nach § 26a KWG iVm. §§ 319 ff. SolvV

1. Einleitung

Der sino AG sind Unternehmen nachgeordnet. Hierzu zählt die sino institutional GmbH, die seit Februar 2010 über die Erlaubnis zum Betreiben des Finanzkommissiongeschäfts verfügt. Die sino AG ist damit offenlegungspflichtiges Unternehmen im Sinne des § 26a KWG iVm. § 1 Nr. 1 SolvV iVm. § 319 ff. SolvV.

Mit diesem Bericht setzt die sino AG die Offenlegungsanforderungen zum 30. September 2010, dem Ende des Geschäftsjahres 2009/2010, um. Das Geschäftsjahr der nachgeordneten Unternehmen endete ebenfalls zum 30. September 2010.

Die sino AG erstellt einen IFRS–Konzernabschluss. Neben den Darstellungen in diesem Bericht wird auf den Konzern–Jahresabschluss und den Konzern–Lagebericht zum 30. September 2010 der sino AG verwiesen sowie auf die Einzelabschlüsse der Gruppenunternehmen gemäß HGB. Die Ausführungen in diesen Dokumenten macht sich der Offenlegungsbericht ausdrücklich zu Eigen.

Der Offenlegungsbericht ist auf der Homepage www.sino.de veröffentlicht und ein Hinweis darauf erfolgte im elektronischen Bundesanzeiger (§ 320 SolvV).

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)

Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis, für den dieser Offenlegungsbericht erstellt wird, ist mit dem des Konzernabschlusses der sino AG identisch.

Die nachstehenden Unternehmen werden offenlegungsrechtlich und auch für den Konzernabschluss vollkonsolidiert: sino AG (Anlage– und Abschlussvermittlung), tick Trading Software AG (IT–Dienstleistungen), Trade Haven GmbH (IT–Hosting–Dienstleistungen) und sino institutional GmbH (Kommissionsgeschäft). Die sino institutional GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb erst zum 4. Oktober 2010 aufge–nommen.

Alle Unternehmen werden auch aufsichtsrechtlich vollkonsolidiert.

Die sino AG hält 43,20 % des Kapitals von 1.000.000,00 Euro an der tick Trading Software AG, 100 % des Kapitals von 730.000,00 Euro der sino institutional GmbH und 46,25 % des Kapitals von 200.000,00 Euro an der Trade Haven GmbH; die tick Trading Software AG ist ihrerseits mit 46,25 % des Kapitals von 200.000,00 Euro an der Trade Haven GmbH beteiligt. Die Trade Haven GmbH weist nicht durch Gewinn und Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 82 TEUR aus.

3. Eigenmittel (§ 324 SolvV)

Eigenmittel (in TEUR): Eingezahltes Kapital: 4.267 Rücklagen: 267 Kapitalanteile: 1.346 Imm. Vermögensgegenstände: 119 Fehlbetrag Trade Haven GmbH: 82 Summe Eigenmittel (Kernkapital): 2.937

Ergänzungskapital oder Drittrangmittel bestehen nicht, das modifizierte verfügbare Eigenkapital entspricht dem Kernkapital.

4. Eigenmittelanforderungen (§ 325 SolvV)

Die Solvabilitätsverordnung, die die Anrechnung der Risikopositionen auf die Eigenmittel regelt, ist nur auf die sino institutional GmbH anzuwenden, nicht aber auf die sonstigen gruppenzugehörigen Unternehmen. § 10 Absatz 9 KWG, der für Vermögensverwaltungsunternehmen ein Verhältnis zwischen Eigenmittel und Kosten festlegt, ist ebenfalls nicht anwendbar. Bei der Risikokonsolidierung zum Zwecke der Bestimmung der Eigenmittelanforderungen sind insoweit grundsätzlich nur die Risikopositionen der sino institutional GmbH zu berücksichtigen.

Die sino institutional GmbH hat nach dem Stichtag das Finanzkommissionsgeschäft in der Form der Orderausführung für institutionelle Kapitalanleger an der Börse ausüben. Das Unternehmen wird keinen Eigenhandel betreiben. Das Kontra–hentenrisiko ist als gering zu bezeichnen. Sowohl Kunden und Börsenteilnehmer unterliegen im Regelfall der Solvenzaufsicht und dem Sicherheitenregime der Börsen, die Geschäfte werden in der Regel gegen einen Zentralen Kontrahenten und T+2 abgewickelt. Ein Emittentenrisiko besteht aufgrund der Beschränkung der Geschäftstätigkeit in geringem Maße, Marktpreisänderungsrisiken bestehen lediglich als Ausfluss des Kontrahentenrisikos. Gleiches gilt für Liquiditätsrisiken.

Es bestehen gewisse operationale Risiken bei der sino institutional GmbH, insbesondere bei Fehlern bei der Auftragsannahme, Dokumentation und Auftrags–durchführung, bei Ausfall der zur Auftragsausführung notwendigen elektronischen Anbindung und bei der Verletzung der genannten Geschäftsbeschränkungen betreffend des Kundenkreises und des Eigenhandels.

Die Eigenkapitalanforderungen betreffend die sino institutional GmbH bestimmen sich wie folgt:

Kontrahentenrisiko einschließlich Adressenausfallrisiko: 100 TEUR Operationale Risiko (Basisindikatoransatz §§ 269 ff. SolV, § 331 SolvV): 78 TEUR

5. Risikopolitische Strategie und Risikomanagement (§ 322 SolvV)

a) sino institutional GmbH

Hinsichtlich der sino institutional GmbH werden die trotz Geschäftsver–bindungsfreigabe durch die Geschäftsleitung verbleibenden Kontrahentenrisiken einerseits der Kunden und andererseits der Börsenteilnehmer insbesondere durch folgende Maßnahmen begegnet: Keine Annahme preisverpflichtender Orders, Limit–vergabe für Kundenaufträge, Limitkontrolle. Den operationalen Risiken wird durch folgende Maßnahmen begegnet: Eindeutige Festlegung der Verfahrensabläufe, Kontrolle der Verfahrensabläufe, Fehler– und Störungsmeldungspflicht der Händler, Beauftragung geeigneter IT–Dienstleister mit umfangreicher Erfahrung bei Börsenanbindungen, insbesondere der Schwesterunternehmen Trade Haven GmbH und tick Trading Software AG.

b) sino AG, tick Trading Software AG und Trade Haven GmbH

Hinsichtlich der sino AG wird auf den Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2009/2010, insbesondere auf Nr. 28 sowie auf die Darstellungen in den Einzelabschlüssen verwiesen.

6. Adressausfallrisken, Marktrisiken, operationale Risiken (§§ 327–329, 330, 331, 335 SolvV)

a) sino institutional GmbH

Derivative Adressausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) bestehen nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungsarten aufgeschlüsselt nach verschiedenen Forderungsarten (§§ 327, 328 SolvV) beträgt: 730.000,00 Euro mit Risikogewicht 0 (Tagesgeldeinlage bei einem deutschen Institut und Anteile an einer deutschen Immobilien–KAG), von Risikominderungstechniken macht das Unternehmen keinen Gebrauch; IRBA–Positionen bestehen nicht (§ 329 SolvV, § 335 SolvV).

Marktrisiken des Handelsbuches bestehen mangels Handelsbuchpositionen nicht (§ 330 SolvV). Zur Bestimmung des operationalen Risikos wird der Basisindikatoransatz gewählt (§ 331 SolvV, §§ 269 ff. SolvV).

b) sino AG, tick Trading Software AG und Trade Haven GmbH

Sämtliche Unternehmen haben ihre liquiden Mittel ausschließlich in Tages– und Festgeld bei einem deutschen Institut angelegt. Sonstige Positionen bestehen nicht.

7. Beteiligungen im Anlagebuch und Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§§ 332 und 333 SolvV)

a) sino institutional GmbH

Das Unternehmen hat einen Teil seiner liquiden Mittel in Anteile an einer Immobilien–KAG angelegt, die zum veröffentlichten Nettoinventarwert bewertet wird (§ 332 SolvV). Zinsänderungsrisiken bestehen ausschließlich in der Veränderung der variablen Einlagenzinsen und sind zu vernachlässigen (§ 333 SolvV). Beteiligungen bestehen nicht.

b) sino AG, tick Trading Software AG und Trade Haven GmbH

Die sino AG ist strategische Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen eingegangen (§ 332 SolvV). Die sino AG hält 43,20 % des Kapitals von 1.000.000,00 Euro an der tick Trading Software AG, 100 % des Kapitals von 730.000,00 Euro der sino institutional GmbH und 46,25 % des Kapitals von 200.000,00 Euro an der Trade Haven GmbH; die tick Trading Software AG ist ihrerseits mit 46,25 % des Kapitals von 200.000,00 Euro an der Trade Haven GmbH beteiligt. Die Trade Haven GmbH weist einen nicht durch Gewinn und Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 82 TEURO aus.

Der in den Bilanzen ausgewiesene Wert der Beteiligungen beträgt 1.349 TEURO und entspricht dem Zeitwert, da dieser weder für interne noch externe Zwecke ermittelt wird:

sino AG an tick Trading Software AG: 432 TEURO (43,20 %) sino AG an Trade Haven GmbH: 93 TEURO (46,25 %) sino AG an sino institutional GmbH: 730 TEURO (100 %) tick Trading Software AG an Trade Haven GmbH: 93 TEURO (46,25 %)

Zinsänderungsrisiken bestehen ausschließlich in der Veränderung der variablen Einlagenzinsen und sind zu vernachlässigen (§ 333 SolvV).

8. Weitere Angaben (§§ 334, 336 und 337 SolvV)

Verbriefungsgeschäft wird nicht betrieben (§ 334 SolvV), Kreditminderungstechniken werden nicht eingesetzt (§ 336 SolvV) und Instrumente zur Verlagerung operationaler Risiken nicht eingesetzt (§ 337 SolvV).

Düsseldorf, im Mai 2011

sino AG Der Vorstand

PDF-Download http://sino.de/content/download/Offenlegungsbericht_2011.pdf

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